Praxisorganisation
Terminvergabe
Um eine individuelle Betreuung ohne Wartezeit gewährleisten gewährleisten zu können, erfolgt die Terminvergabe ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Bitte nutzen Sie dafür gerne unsere Online-Terminvergabe.
Abrechnung
Alle Leistungen der Privatpraxis Dr. Mayerhoff werden nach der gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Viele der in unserer Praxis durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als solche sind nicht in der GOÄ verankert, da sie nicht dem üblichen Leistungsspektrum der “Schulmedizin“ angehören (vgl. § 1 (2) GOÄ). Sie werden deshalb nach sogenannten Analogziffern gemäß § 6 (2) der GOÄ abgerechnet.
Werdegang
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